„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
A2, A1, AM
Sehvermögen:
Sehtest
Erste Hilfe:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Alle Angaben ohne Gewähr
Stand 20.01.2016