Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 24 Jahre – Ausnahmen siehe Klasse D
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse D
Beinhaltet Klasse: D1E, BE; C1E bei Besitz von C1
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
Stand 20.01.2016