Klasse T – Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
a)    Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
b)    selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahren Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung:  Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter:     16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
Geltungsdauer:     ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:    NEIN
Beinhaltet Klasse:    L, AM
Sehvermögen:    Sehtest
Erste Hilfe:    Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Stand 20.01.2016