Erdbaumaschinenführer

Erdbaumaschinenführer nach DGUV Regel 100-500

 

Zielgruppe:

 

Alle Mitarbeiter, Inhaber oder die, die als Bediener für den Einsatz zur Bedienung von Baumaschinen eingesetzt werden, sowie Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Der Unternehmer darf gemäß Kapitel 2.12 Abschnitt 3.2 der BGR 500 ( jetzt DGUV Regel 100-500 )  nur Personen zur Bedienung einsetzen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung nachweisen können.

 

Teilnehmervoraussetzungen:

 

Der Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sein.

 

Inhalte:

 

Theoretischer Teil:

 

– Gesetzliche Bestimmungen

– Unfallverhütungsvorschriften

– Sicherheitsregeln und Schutzausrüstung

– Baumaschinenkunde

– Konstruktiver Aufbau

– Auf- und Abrüstung

– Arbeitskunde

– Einsatzmöglichkeiten von Erdbaumaschinen

 

Praktischer Teil  :

 

– Arbeitsvorbereitung

– Auf- und Abrüstung

– Wartungsarbeiten und Störungsanalyse

– Transport und Verladung

– Praktische Übungen

– Fahren und Bedienen

 

Dauer:            

 

5 Tage

Montag – Freitag   08:00 bis 15:00 Uhr.

 

 

Abschluss:

 

Teilnahmenachweis und Fahrerausweis