VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 Unterweisungspflicht der Mitarbeiter

Mit der Einführung der VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 wurde im Artikel 33:

Artikel 33

Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens

(1)   Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.

Dem Unternehmer die Verantwortung übertragen, seine Mitarbeiter regelmäßig zu schulen und zu überprüfen ob die Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden.

Falls sie fragen zu diesem Thema haben, können sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Gerne unterbereiten wir Ihnen ein Angebot über die Durchführung solcher Schulungen.

 

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