Termine: | auf Anfrage |
Beginn: | nach Absprache |
Anmeldung bis 1 Woche vor Beginn | |
Preise je nach Kurs: | auf Anfrage |
Aufbauseminar für Fahranfänger ( ASF ): |
auf Anfrage |
VERSTÖSSE |
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Probezeit und ASF; |
Probezeit und Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (ASF) |
Probezeit für zwei Jahre |
Einen Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, ausgenommen er erwirbt eine Fahrerlaubnis der Klasse M, S, L oder T. Die dauernder Probezeit ergibt sich aus dem Erteilungsdatum auf dem Kartenführerschein. Nach Ende der Probezeit wird kein neuer Kartenführerschein ausgestellt. |
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Klassen A, A1 oder B. Werden während der Probezeit weitere Klassen erworben, z. B. die Klassen C und CE, werden auch diese Klassen in die laufende Probezeit einbezogen. Während der Probezeit gilt also, dass jede Auffälligkeit zu Maßnahmen führen kann, egal in welcher Klasse sie erfolgt. |
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Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre |
Die häufigste Maßnahme ist die Anordnung eines ASF-Seminars. Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt gleichzeitig die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. In diesem Fall beträgt die Probezeit insgesamt vier Jahre. |
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Ausbildungsfahrzeuge für die Fahrproben |
Für die Fahrproben sind die für die Fahrausbildung zugelassenen Ausbildungsfahrzeuge zu benutzen. |
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Entziehung der Fahrerlaubnis |
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn die Teilnahmebescheinigung für ein angeordnetes ASF-Seminar in der festgesetzten Frist nicht bei der Behörde eingereicht wurde. |