Termine: auf Anfrage
Beginn: nach Absprache
Anmeldung bis 1 Woche vor Beginn
Preise je nach Kurs: auf Anfrage
 
Aufbauseminar für
Fahranfänger ( ASF ):
auf Anfrage
  
VERSTÖSSE

Die meisten Fahranfänger befürchten, während der Probezeit über eine rote Ampel zu fahren, oder ein anderes Verkehrsdelikt zu begehen und deswegen zur Nachschulung gehen zu müssen.

Was passiert, wenn du während der Probezeit gegen die Verkehrsregeln verstößt?
Hier muss unterschieden werden, wie schwer das Vergehen ist:
- Verwarnungsgelder, z.B. für falsches Parken, ziehen keine weiteren Maßnahmen nach sich.
- Begeht man aber in den zwei Jahren einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße), so ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an, welches nur von Fahrlehrern mit besonderer Seminarerlaubnis durchgeführt werden darf. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre. Bei Nicht-Teilnahme am Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen! Die Behörde kann in einzelnen Fällen auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfehlen, die nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf.





Probezeit und ASF;

 

Probezeit und Aufbauseminar für Probeführerschein­besitzer (ASF)

Probezeit für zwei Jahre

Einen Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, ausgenommen er erwirbt eine Fahrerlaubnis der Klasse M, S, L oder T. Die dauernder Probezeit ergibt sich aus dem Erteilungsdatum auf dem Kartenführerschein. Nach Ende der Probezeit wird kein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Klassen A, A1 oder B. Werden während der Probezeit weitere Klassen erworben, z. B. die Klassen C und CE, werden auch diese Klassen in die laufende Probezeit einbezogen. Während der Probezeit gilt also, dass jede Auffälligkeit zu Maßnahmen führen kann, egal in welcher Klasse sie erfolgt.

 

 

Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre

Die häufigste Maßnahme ist die Anordnung eines ASF-Seminars. Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt gleichzeitig die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. In diesem Fall beträgt die Probezeit insgesamt vier Jahre.

 

 

Ausbildungsfahrzeuge für die Fahrproben

Für die Fahrproben sind die für die Fahrausbildung zugelassenen Ausbildungsfahrzeuge zu benutzen.

 

 

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn die Teilnahmebescheinigung für ein angeordnetes ASF-Seminar in der festgesetzten Frist nicht bei der Behörde eingereicht wurde.