Klasse A – Schwere Krafträder

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
NEIN

Beinhaltet Klasse:
A2, A1, AM

Sehvermögen:
Sehtest

Erste Hilfe:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Stand 20.01.2016