Klasse A1 – Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis  Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter:
16

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
NEIN

Beinhaltet Klasse:
AM

Sehvermögen:
Sehtest

Erste Hilfe:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Stand 20.01.2016