Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter:
16
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
AM
Sehvermögen:
Sehtest
Erste Hilfe:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Alle Angaben ohne Gewähr
Stand 20.01.2016