Klasse B – Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter:     18
beim Begleiteten Fahren 17
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
Geltungsdauer:     ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:    NEIN
Beinhaltet Klasse:    AM, L
Sehvermögen:    Sehtest
Erste Hilfe:    Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

Stand 20.01.2016