Klasse C1E – Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

Mindestalter:     18
Geltungsdauer:     bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse C1
Beinhaltet Klasse:    BE; D1E bei Besitz von D1
Sehvermögen:    Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe:    Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:     Ärztliches Zeugnis

Stand 20.01.2016