Klasse CE – Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:     21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung
Geltungsdauer:     befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse C
Beinhaltet Klasse:    C1E, BE, T;
D1E bei Besitz von Klasse D1;
DE bei Besitz von Klasse D
Sehvermögen:    Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe:    Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:     Ärztliches Zeugnis

Stand 20.01.2016