Klasse D1 – Kleine Busse

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:     21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
Geltungsdauer:     befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse:    keine
Sehvermögen:    Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe:    Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:     Ärztliches Zeugnis

Stand 20.01.2016