Klasse D1E – Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Mindestalter:     21 Jahre – Ausnahmen siehe Klasse D1
Geltungsdauer:     befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse D1
Beinhaltet Klasse:    BE; C1E bei Besitz von C1
Sehvermögen:    Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe:    Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:     Ärztliches Zeugnis

Stand 20.01.2016