beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr
Zielgruppe:
Alle Fahrer von Fahrzeugen im gewerblichen Güterkraftverkehr, die ihre Fahrzeuge einschließlich ihrer Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t führen und die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erworben haben.
Voraussetzungen:
Ein Besitz der Fahrerlaubnis ist aber für die Ausbildung nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann nach der Ausbildung erfolgen. Es sollten keine Bedenken zur gesundheitlichen Eignung und des augenärztlichen Zeugnis oder Gutachten vorliegen.
Inhalt:
Alle Inhalte richten sich nach dem BKrFQV. Das Basiswissen umfasst 72 Std. zu je 60 min. und das Spezialwissen LKW umfasst 52 Std. zu je 60 min. Alle Inhalte richten sich nach der BKrFQV. Dazu kommen noch 10 fahrpraktische Stunden zu je 60 min.
Im einzelnem sind dies:
Basiswissen
– Technische Ausstattung und Fahrphysik
– Optimale Nutzung der kinetischen Kette
– Sozialvorschriften
– Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
– Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
– Gesundheitsschäden vorbeugen
– Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
– Verhalten in Notfällen
Spezialwissen
– Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
– Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr
– Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
– Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
10 fahrpraktische Stunden auf LKW
Dauer: 31 Tage
Montag – Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 13:30 Uhr
Abschluss: Nach erfolgreicher Teilnahme an der 90 min. Prüfung vor der IHK, erhält der Teilnehmer die Bescheinigung gemäß § 4 des BKrFQG und der BKrFQV.
Kosten: Auf Anfrage.