BKF Personenverkehr

BKF Personenverkehr

 
Zielgruppe:
 
Kraftfahrer von Kraftomnibussen oder die es noch werden wollen und die, die ihre Arbeitsmarktchancen und Verdienstmöglichkeiten auf den Arbeitsmarkt verbessern wollen.
Voraussetzungen:
 
Mindesalter entsprechend der gesetzlichen Regelung nach Rahmenlehrplan bzw. Zulassungsvoraussetzungen für die Führerscheinprüfung, Kl. III oder B, Fahrpraxis mind. 2 Jahre, Kenntnisse in Wort und Schrift, Führungszeugnis, Erste-Hilfe, Genehmigung durch Arzt und Straßenverkehrsamt.
 
Inhalt:
 
– Führerscheinausbildung Klasse C/CE+D/DE
– Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
– Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr
– Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
– Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
– Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
– Vorbereiten und Durchführen einer Beförderung
– Kundenorientiertes Verhalten         
– Arbeits- und Tarifrecht
– Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit / Umweltschutz
– Betriebliche Planung und Logistik
– Qualitätssichernde Maßnahme
– Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
( Perfektionsfahren und Rangierübungen )
– 6 Monate Betriebspraktikum
– Vorbereitung auf die Abschlussprüfung bei der IHK
 
Dauer:
18 Monate 38 Std./Woche
Zeiten:
Montag – Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 13:30 Uhr
Abschluss:
Führerschein Klasse C/CE+D/DE, Grundqualifikation ( Schlüsselzahl 95 )
und nach erfolgreicher Prüfung der IHK den Erhalt des Facharbeiterbriefes für Berufskraftfahrer PV.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Förderung möglich sein
 
Kosten:            Auf Anfrage.