Klasse C und CE

Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C und CE

Zielgruppe:

 

Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die im Bereich Güterkraftverkehr ( Nah- oder Fernverkehr ) tätig werden wollen oder sich qualifizieren möchten.

 

Teilnehmervoraussetzungen:

 

– mind. Fahrerlaubnis Klasse B

– mind. Alter ab 21 Jahre für den Güterkraftverkehr

– Nachweis der gesundheitlichen Eignung und Bescheinigung des

augenärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens

– Nachweis über Erste-Hilfe

– keine nennenswerten Einträge im Verkehrszentralregister ( KBA )

– Antragsgenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde

– Die deutsche Sprache in Wort und Schrift  lesen und verstehen können

 

Inhalte:

 

– Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C und CE

– Theorieausbildung nach FeV

– Praxisausbildung nach FeV

– Theorie Prüfung durch den TüV Nord Mobilität

– Praktische Prüfung durch den TüV Nord Mobilität

 

– Perfektion der Kenntnisse

– Perfektionsfahren E-Spar

– Perfektionsfahren Rangieren

– Perfektionsfahren mit Fahrzeugen der Klasse CE

– Fahrzeugpflege und Wartungsarbeiten

– Umgang mit Beförderungspapieren

– Ladungssicherung ect.

 

 

Dauer:            

 

Bis zu 36 Tage Vollzeit oder Teilzeit nach Absprache

Montag – Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 13:30 Uhr

 

Abschluss:      

 

Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfungen, wird die Fahrerlaubnis der Klasse C und CE durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde ausgehändigt. ( ggf. auch eine Fahrerkarte )