Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV 966
Zielgruppe:
Alle Personen die für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen in Betracht kommen oder mit der Aufgabe beauftragt werden, sowie Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Unternehmer dürfen nur solche Personen einsetzen, welche nach Kapitel 2.10 Nr.2.1 die Unterweisung gegenüber dem Unternehmer auch nachweisen können.
Teilnehmervoraussetzungen:
1. Der Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
2. In der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sein
3. Körperlich und geistig geeignet sein
Inhalte:
Theoretischer Teil:
1.Rechtiche Grundlagen
2.Aufbau/Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
3.Betrieb allgemein
4.Übernahme und Transport der Maschine
5.Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
6.Arbeiten mit der Maschine
7.Prüfung der Maschine
8.Unfallgeschehen
9.Sondereinsätze
Praktischer Teil:
1.Einweisung an der Hubarbeitsbühne
2.Arbeitstechnische Sicht- und Funktionsprüfung
3.Standsicherer Aufbau
4.Standsicheres Verfahren
5.Einüben der Steuerungsfunktionen
6.Einüben der Funktion des Notablass
Abschlussprüfung:
Theorie und Praxis
Dauer:
4 Tage mit Vorkenntnis nur 2 Tage
Je Ausbildungstag 08:00 bis 15:00 Uhr.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung und Eintrag der Unterweisung im Bedienerausweis