Hubarbeitsbühnen

 Jährliche Unterweisungen für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach GDUV 966

 

Zielgruppe:

 

Alle Personen die für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen in betracht kommen oder mit der Aufgabe beauftragt werden, sowie Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Unternehmer dürfen nur solche Personen einsetzen, welche nach Kapitel 2.10 Nr.2.1 die Unterweisung gegenüber dem Unternehmer auch nachweisen können.

 

 

Teilnehmervoraussetzungen:

 

Der Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sein sowie Körperlich und geistig geeignet sein.

 

Inhalte:

 

Theoretischer Teil:     

  • Erläuterung der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention DGUV Information 208-019″
  • Hinweise zum sicheren Betrieb
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Unfallgeschehen
  • Änderungen in der Vorschriftenlage

 

Praktischer Teil:         

  • Arbeitstechnische Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau
  • Standsicheres Verfahren
  • Kontrolle  der Funktion des Notablass

 

Abschlussprüfung:                 

  • Theorie und Praxis

 

 

 

Dauer:                        

 

1 Tag 08:00 bis 15:00 Uhr.

 

Abschluss:                  

 

Teilnahmebescheinigung und Eintrag der Unterweisung im Bedienerausweis