Erlass (fachaufsichtliche Weisung) des MS zu COVID-19

Sehr geehrte Kunden,

leider haben auch wir noch keine Freigabe zum öffnen unserer Fahrschule bekommen. Denn auch wir fallen weiter unter die VO vom 17.04.2020 des Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit.

Damit bleibt der folgend Text bis auf die Datum-Daten weiter gültig.

Sorry, denn auch wir hätten und etwas anders gewünscht, doch die Gesundheit ALLER geht nun einmal vor. Wir hoffen, dass ALLE dafür weiter Verständnis haben.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Fahrschule Brunkhorst

Sehr geehrte Kunden,

der Erlass wurde auf Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz sowie § 1 Absatz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz sowie § 35 Absatz 2 in eine Allgemeinverfügung durch den Landkreis Heidekreis umgesetzt.

Diese müssen wir jetzt umsetzen und das bedeutet, dass der Fahrschulunterricht (Theorie und Praxis) einschließlich Aufbauseminaren, Unterrichte aller Art und somit auch Weiterbildungen und Prüfungen nach BKrFQG und ADR bis zum 18.04.2020 verboten sind.

Selbst der Kunden Kontakt im Büro ist untersagt. Wir sind aber trotzdem für unser Kunden per Telefon unter 05191-15853 oder per Mail buero@fahrschule-brunkhorst.de zu erreichen. Sollte sich an der Situation etwas verändern werden wir ALLE unsere Kunden natürlich darüber informieren oder siehe hierzu auch auf unseren Social-Mediaseiten. Für Termine ab dem 20.04.2020 werden wir in der KW 16 mit unseren Kunden in Kontakt treten. Wir hoffen, dass sie dafür Verständnis haben und bis dahin hoffentlich gesund bleiben.

Ihr Team der Fahrschule Brunkhorst