Gabelstaplerfahrer – Ausbildung nach DGUV Vorschrift 68
und DGUV Grundsatz 308-001
Zielgruppe:Alle Mitarbeiter, Inhaber oder die, die als Bediener für den Einsatz zur Bedienung von Gabelstaplern eingesetzt werden, sowie Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Der Unternehmer darf nach § 7 nur Personen mit dem Steuern von Gabelstaplern beauftragen, die mind. 18 Jahre alt sind und für diese Tätigkeit ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Teilnehmervoraussetzungen:
Verantwortungsbewusste Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie körperlich und geistig geeignet sind.
Weitere Informationen finden sie hier. Dauer: 3 Tage mit Vorkenntnis nur 1-2 Tage Je Ausbildungstag 08:00 bis 15:00 Uhr, zusätzlich erster Tag bis 16:30 Uhr. Abschluss: Teilnahmebescheinigung und Fahrerausweis