Klasse C – Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:     21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung
Geltungsdauer:     befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse:    C1
Sehvermögen:    Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe:    Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:     Ärztliches Zeugnis

Stand 20.01.2016