Hierzu wurden wir in letzter Zeit öfters angesprochen und gebeten, hierzu doch Infos zu veröffentlichen.
Dazu hier jetzt zwei sehr hilfreiche Links: https://assets.adac.de/image/upload/v1729600365/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/31763_Vorschriften_Motorradreifen_aosu8l.pdf oder https://www.bundesverkehrsamt.online/magazin/neue-vorschriften-fuer-motorradreifen-ab-2025/ Zusammengefasst: Wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat, kommt damit nicht mehr weiter und muss die Reifen erst von einer Prüforganisation abnehmen lassen. Danach bekommt wird erst die HU-Plakette erteilt. Dies gilt schon seit dem 01.01.2025.
