beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr

beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr

Zielgruppe:
 
Alle Fahrer von Fahrzeugen im gewerblichen Personenverkehr, die Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen führen und die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erworben haben.  
 
Voraussetzungen:
 
Ein Besitz der Fahrerlaubnis ist aber für die Ausbildung nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann nach der Ausbildung erfolgen. Es sollten keine Bedenken zur gesundheitlichen Eignung und des augenärztlichen Zeugnis oder Gutachten vorliegen.
 
Inhalt:
 
Alle Inhalte richten sich nach dem BKrFQV. Das Basiswissen umfasst 72 Std. zu je 60 min. und das Spezialwissen BUS umfasst 52 Std. zu je 60 min. Alle Inhalte richten sich nach der BKrFQV. Dazu kommen noch 10 fahrpraktische Stunden zu je 60 min. 
 
Im einzelnem sind dies:
 
Basiswissen
–          Technische Ausstattung und Fahrphysik
–          Optimale Nutzung der kinetischen Kette
–          Sozialvorschriften
–          Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
–          Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
–          Gesundheitsschäden vorbeugen
–          Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
–          Verhalten in Notfällen
 
          Spezialwissen
–          Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
–          Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
–          Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
–          Verhalten, das zu einem positivem Image des Unternehmens beiträgt
–          Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
 
          10 fahrpraktische Stunden auf KOM / Bus
 
Dauer:             31 Tage 
Montag – Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 13:30 Uhr
 
Abschluss:       Nach erfolgreicher Teilnahme an der 90 min. Prüfung vor der IHK, erhält der Teilnehmer die Bescheinigung gemäß § 4 des BKrFQG und der BKrFQV.
       
Kosten:            Auf Anfrage.