Klasse C1 und C1E

Fahrerlaubnis Klasse C1 und C1E

Zielgruppe:
 
Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die im Bereich Güterkraftverkehr ( Nah- oder Fernverkehr ) tätig werden wollen oder sich qualifizieren möchten.
 
Teilnehmervoraussetzungen:
 
– Fahrerlaubnis Klasse B
– mind. Alter 18 oder 21 Jahre für den Güterkraftverkehr
– Nachweis der gesundheitlichen Eignung und Bescheinigung des  
  augenärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens
– Nachweis über Erste-Hilfe
– keine nennenswerten Einträge im Verkehrszentralregister ( KBA )
– Antragsgenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde
– Die deutsche Sprache in Wort und Schrift lesen und verstehen können
 
Inhalte:
 
Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1 und C1E
–         Theorieausbildung nach FeV
–         Praxisausbildung nach FeV
–         Theorie Prüfung durch den TüV Nord Mobilität
–         Praktische Prüfung durch den TüV Nord Mobilität
 
Perfektion der Kenntnisse
–         Perfektionsfahren E-Spar
–         Perfektionsfahren Rangieren
–         Perfektionsfahren mit Fahrzeugen der Klasse C1E
–         Fahrzeugpflege und Wartungsarbeiten
–         Umgang mit Beförderungspapieren
–         Ladungssicherung ect.
 
Dauer:             32 Tage
Montag – Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 13:30 Uhr
 
Abschluss:       Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfungen, wird die Fahrerlaubnis der Klasse C1 und C1E durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde ausgehändigt. ( ggf. auch eine Fahrerkarte ) 
 
Kosten:            Auf Anfrage.