Fahrerlaubnis Klasse C1 und C1E
Zielgruppe:
Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die im Bereich Güterkraftverkehr ( Nah- oder Fernverkehr ) tätig werden wollen oder sich qualifizieren möchten.
Teilnehmervoraussetzungen:
– Fahrerlaubnis Klasse B
– mind. Alter 18 oder 21 Jahre für den Güterkraftverkehr
– Nachweis der gesundheitlichen Eignung und Bescheinigung des
augenärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens
– Nachweis über Erste-Hilfe
– keine nennenswerten Einträge im Verkehrszentralregister ( KBA )
– Antragsgenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde
– Die deutsche Sprache in Wort und Schrift lesen und verstehen können
Inhalte:
Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1 und C1E
– Theorieausbildung nach FeV
– Praxisausbildung nach FeV
– Theorie Prüfung durch den TüV Nord Mobilität
– Praktische Prüfung durch den TüV Nord Mobilität
Perfektion der Kenntnisse
– Perfektionsfahren E-Spar
– Perfektionsfahren Rangieren
– Perfektionsfahren mit Fahrzeugen der Klasse C1E
– Fahrzeugpflege und Wartungsarbeiten
– Umgang mit Beförderungspapieren
– Ladungssicherung ect.
Dauer: 32 Tage
Montag – Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 13:30 Uhr
Abschluss: Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfungen, wird die Fahrerlaubnis der Klasse C1 und C1E durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde ausgehändigt. ( ggf. auch eine Fahrerkarte )
Kosten: Auf Anfrage.