Gabelstaplerfahrer – Ausbildung nach DGUV Vorschrift 68
und DGUV Grundsatz 308-001
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter, Inhaber oder die, die als Bediener für den Einsatz zur Bedienung von Gabelstaplern eingesetzt werden, sowie Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Der Unternehmer darf nach § 7 nur Personen mit dem Steuern von Gabelstaplern beauftragen, die mind. 18 Jahre alt sind und für diese Tätigkeit ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Teilnehmervoraussetzungen:
Verantwortungsbewusste Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie
körperlich und geistig geeignet sind.
Inhalte:
Theoretischer Teil:
1. Rechtliche Grundlagen
– Unfallverhütungsvorschriften
– Sicherheitsbestimmungen
– Andere Flurförderzeuge
– Lenkung, Kraftübertragung
2. Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräten
– Gabelstapler
– Antriebsarten
– Anbaugeräte
3. Standsicherheit
– Standfläche
– Fahrmanöver, Fahrsicherheit
– Bodenbeschaffenheit
– Verhalten bei Gefahr
4. Pflichten des Gabelstaplerfahrers
– Tägliche Prüfung
– Regelmäßige Prüfung
5. Gabelstapler in Betrieb
– Fahrgeschwindigkeit
– Steigungen und Gefälle
– Austauschen von Treibgasflaschen
– Batterien wechseln und Laden
– Umgang mit der Last, Lastaufnahme, Tragfähigkeits-Diagramm
6. Sondereinsätze
– Einsatz in Schmalgängen
– Arbeitsbühnen
– Öffentlicher Straßenverkehr
– Ziehen von Anhängern, Bewegen von Waggons
7.Verkehrswege und Verkehrsregeln
Praktischer Teil:
Praktische Übungen mit dem Gabelstapler, Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001
– Abfahrkontrolle
– Fahren mit und ohne Last
– Aufnehmen der Last
– Stapeln von Last
– Abstellen von Gabelstaplern
– Richtiges Verhalten im innerbetrieblichen Werkverkehr
Dauer:
4 Tage mit Vorkenntnis nur 1-2 Tage
Je Ausbildungstag 08:00 bis 15:00 Uhr.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung und Fahrerausweis