Ladekran

Ausbildung Ladekranführer nach DGUV Vorschrift 52

 

Zielgruppe:

 

Alle Mitarbeiter, Inhaber oder die, die als Bediener für den Einsatz zur Bedienung von Ladekrane eingesetzt werden, sowie Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Der Unternehmer darf nach § 29 nur Personen zur Bedienung einsetzen, die unterwiesen sind und die Befähigung nachweisen können.  

 

Teilnehmervoraussetzungen:

 

Der Teilnehmer muß das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sein.  

 

Inhalte:

 

1.Vorschriften

– Unfallverhütungsvorschriften

– Rechtliche Grundlagen

– Voraussetzungen für Kranführer

 

2. Begriffsbestimmungen

– Benennung der Hauptbauteile

– Auslegerlänge und Ausladung

– Tragfähigkeit

– Lastaufnahmeeinrichtung

 

3.Kranphysik

– Masse

– Gewichtskraft

– Schwerpunkt

– Moment

– Standsicherheit, Kippkante

– Abgase

 

4.Gefährdungen

– mechanische Gefährdungen

– Gefahrenquellen

– Elektrische Gefahren (Abstände)

– Thermische Gefährdungen

 

5. Wahl des Aufstellungsortes      

 

6. Anschlagen von Lasten

 

7. Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel                       

 

8. Vorbereiten zur Straßenfahrt

 

9. Handzeichen zum Einweisen               

 

10. praktische Übungen

– Überprüfung des Krans vor der Benutzung

– Heben von unterschiedlichen Lasten mit

verschiedenen Anschlagmitteln

 

Dauer:            

 

4 Tage mit Vorkenntnis nur 2 Tage

Je Ausbildungstag 08:00 bis 15:00 Uhr.

 

Abschluss:      

 

Teilnahmebescheinigung und Fahrerausweis