Gabelstaplerfahrer

Jährliche Unterweisungen für Gabelstaplerfahrer

 

Zielgruppe:

 

Alle die, die im Besitz eines Fahrerausweises für Gabelstapler sind und die damit als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden können.

Nach DGUV Vorschrift 1 §4 muss der Unternehmer seine Arbeitnehmer mind. einmal im Jahr unterweisen.

Natürlich möchten wir auch alle, die im Besitz eines Fahrerausweises für Gabelstapler sind, diesen aber zur Zeit nicht benötigen oder ihn schon länger nicht benötigt haben gerne unterweisen, damit sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

 

Teilnehmervoraussetzungen:

 

Fahrerausweis für Gabelstapler, körperliche und geistige Fitness/Eignung.  

 

Inhalte:

 

Theoretischer Teil:

 

  • Erläuterung der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • Erläuterung der DGUV Vorschrift 68  „ Flurförderfahrzeuge“
  • Hinweise zum sicheren Betrieb
  • Betriebsanleitung und Betriebsanweisung
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Unfallanalyse im eigenen Betrieb
  • Sicherheitskontrolle am Gabelstapler zur Verkehrs- und Betriebssicherheit

 

Praktischer Teil:

 

Praktische Übungen mit dem Gabelstapler, Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001

 

– Abfahrkontrolle

– Fahren mit und ohne Last

– Aufnehmen der Last

– Stapeln von Lasten

– Abstellen von Gabelstaplern

– Richtiges Verhalten im innerbetrieblichen Werkverkehr

 

Dauer:            

 

1 Tag 08:00 bis 15:00 Uhr.

 

Abschluss:      

 

Teilnahmebescheinigung und Eintrag der Unterweisung im Fahrerausweis