Ladekran

Jährliche Unterweisungen für Ladekranführer

 

Zielgruppe:

 

Alle die, die im Besitz eines Fahrerausweises für Ladekrane sind und die damit als Bediener einen Ladekran bedienen dürfen.

Nach DGUV Vorschrift 1 § 4 muss der Unternehmer seine Arbeitnehmer mind. einmal im Jahr unterweisen.

Natürlich möchten wir auch alle, die im Besitz eines Fahrerausweises für Ladekrane sind, diesen aber zur Zeit nicht benötigen oder ihn schon länger nicht benötigt haben, gerne unterweisen, damit sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

 

Teilnehmervoraussetzungen:

 

Fahrerausweis für Ladekrane, körperliche und geistige Fitness/Eignung.

 

Inhalte:

 

Theoretischer Teil:

 

  • Erläuterung der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • Erläuterung der DGUV Vorschrift 52  „Krane“
  • Hinweise zum sicheren Betrieb
  • Betriebsanleitung und Betriebsanweisung
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Unfallanalyse im eigenen Betrieb
  • Sicherheitskontrolle am Ladekran zur Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Änderungen in der Vorschriftenlage

 

Praktischer Teil:

 

Praktische Übungen mit dem Ladekran

 

  • Abfahrkontrolle/ Überprüfung des Krans vor der Benutzung
  • Verfahren mit und ohne Last
  • Heben von unterschiedlichen Lasten mit verschiedenen Anschlagmitteln
  • Außerbetriebnahme des Ladekrans

 

 

 

Dauer:            

 

1 Tag 08:00 bis 15:00 Uhr.

 

Abschluss:      

 

Teilnahmebescheinigung und Eintrag der Unterweisung im Fahrerausweis