Toterwinkel:
Hallo in die Runde, wir möchten heute nochmal an das Thema Toterwinkel erinnern und hier ganz besonders an das Abbiegen nach rechts mit Kfz über 3,5t.
Hierzu heißt es im §9 der StVO Abs.6: Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Wer dies nicht macht, muss laut Bussgeldkatalog mit folgender Strafe rechnen: Sie biegen innerorts mit einem Kfz über 3,5 t zGG rechts ab, ohne Schrittgeschwindigkeit einzuhalten, obwohl mit Fahrrad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen ist. = 70,-€ und 1 Punkt.
Hierzu noch ein Hinweis: Schrittgeschwindigkeit ist in der Regel mit ca. 4-7 km/h angegeben. Es gibt aber auch Gerichtsurteile, da geht man von 5-15 km/h aus. Wir empfehlen, lieber etwas langsamer, als zu schnell….