Ausweitung der Maut

Ab dem 01.10.2015 wird die Maut auch auf Fahrzeuge und Kombinationen mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 7,49t ausgeweitet.

Das bedeutet das ein Fahrzeug mit 7,5t zGG mautpflichtig ist, ein Fahrzeug mit 7,49t ist Solo noch nicht mautpflichtig, wird es aber sobald ein Anhänger mit geführt wird.

Für Fahrzeuge mit Anhänger gilt auch die Grenze von 7,5t, also ein Sprinter mit 5t zGG wird mit einem 3t zGG Anhänger auch mautpflichtig.

Weitere Infos findet ihr unter

https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/Ausweitung_LKW_Maut_III.html

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