Ausbildung Ladekranführer nach DGUV Vorschrift 52
Zielgruppe:Alle Mitarbeiter, Inhaber oder die, die als Bediener für den Einsatz zur Bedienung von Ladekrane eingesetzt werden, sowie Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Der Unternehmer darf nach § 29 nur Personen zur Bedienung einsetzen, die unterwiesen sind und die Befähigung nachweisen können. Teilnehmervoraussetzungen:
Der Teilnehmer muß das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sein.
Weitere Informationen finden sie hier. Dauer: 4 Tage mit Vorkenntnis nur 2 Tage Je Ausbildungstag 08:00 bis 15:00 Uhr. Abschluss: Teilnahmebescheinigung und Fahrerausweis